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Sehr geehrte Eltern,                        
herzlich möchten wir Sie zu unserem diesjährigen Elternabend am 28. September ab 18 Uhr in den Raum der Randbetreuung einladen. Neben einem kurzen Bericht zum aktuellen Stand der RaBe, haben Sie an diesem Abend die Gelegenheit Ihre Fragen zu stellen und mit unseren Mitarbeiterinnen ins Gespräch zu kommen.   Auf Grund der immer noch geltenden Pandemiebestimmungen, bitten wir darum, dass von jedem Kind nur ein Elternteil erscheint. Wegen der 3-G-Regel benötigen Sie außerdem einen Impf- oder Genesenennachweis o...

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Diese Woche stand für Stufe 3 alles im Zeichen des Fahrrades. Alle dritten Klassen haben an unterschiedlichen Tagen für jeweils 3 Stunden ein Fahrsicherheitstraining absolviert und dabei viel über ihr Fahrrad und sicheres Fahren gelernt. Das Fahrradtraining wurde von Malte und Timo, zwei Sportlern, geleitet, die den Kindern mit viel Sinn für Humor und auf eine ganz herzliche Art und Weise viele wichtige Dinge beigebracht haben. Zunächst wurde über das richtige Einstellen des Helmes gesprochen. Nachdem alle Kinder ihren Helm richtig eingestellt hatten, erfuhren die Kinder, wie sich ihr...

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Endlich ist es soweit - die Clemensschule ist wieder vollständig! Nachdem die „alten Hasen“ aus den Stufen 2, 3 und 4 ihren ersten Schultag nach den Sommerferien bereits am Mittwoch erfolgreich hinter sich gebracht haben, konnten wir nun auch unsere neuen Erstklässler ganz herzlich an unserer Schule begrüßen. Insgesamt feierten wir vier Einschulungsfeiern. Jede neue Klasse hatte ihre eigene Einschulungsfeier in der schön geschmückten Turnhalle. Am Eingang zur Turnhalle wurden die Kinder und ihre Familien bereits von unserer Clementine, die einige Kinder schon aus dem Video für unse...

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Liebe Eltern,
uns erreichte heute die Schulmail des Schulministeriums mit folgenden neuen Regelungen zur Quarantäne: Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.

Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist die Einhaltung der Hygienemaßnahmen (Lüftung, AHA-Regeln, ...

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Liebe Eltern, wie der Tagespresse zu entnehmen war, können Kinder über einen Schülerausweis die Testung in der Schule nachweisen, bzw. gelten schulpflichtige Kinder als getestete Personen. Die Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 17.08.2021, welche am 20.08.2021 in Kraft tritt, führt unter § 2 Abs. 8 aus: „Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.“ Die Coronabetreuungsverordnung in der Fassung vom 13.08.2021, welche am 15.08.2021 in Kraft getreten ist, führt unter Â...

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