Liebe Eltern,
wie der Tagespresse zu entnehmen war, können Kinder über einen Schülerausweis die Testung in der Schule nachweisen, bzw. gelten schulpflichtige Kinder als getestete Personen.
Die Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 17.08.2021, welche am
20.08.2021 in Kraft tritt, führt unter § 2 Abs. 8 aus: „Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den
verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.“
Die Coronabetreuungsverordnung in der Fassung vom 13.08.2021, welche am
15.08.2021 in Kraft getreten ist, führt unter Â...