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Liebe Eltern,

gestern später Nachmittag erreichten uns die neuen Informationen des Ministeriums bezüglich des Schulbetriebs ab dem 01.09.2020. Das Informationsschreiben findet sich im Bildungsportal des Schulministeriums NRW.

Hier finden Sie die wichtigsten Punkte:

Für die Grundschulen hat sich im Wesentlichen nicht viel verändert!

Mund-Nase-Bedeckung

Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgelände aufhalten, sind verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Für Lehrkräfte und Personal des Trägers für die OGS und RaBe gilt, dass vom Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung nur dann abgesehen werden kann, wenn der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen im Raum eingehalten werden kann.

Außerdem sieht die Coronabetreuungsverordnung ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckung in den Unterrichtsräumen vor, soweit die Schülerinnen und Schüler auf Ihren festen Sitzplätzen sitzen (das war bei uns in der Grundschule vorher auch schon so).


Sportunterricht

Der Sportunterricht soll in der Regel bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden. Er kann in der Sporthalle stattfinden, wenn eine gute Be- und Durchlüftung der Sporthalle sichergestellt ist. Falls die Möglichkeit besteht, sollen Spiel- und Sportgeräte nach der Benutzung gereinigt und desinfiziert werden. Wichtig ist aber in erster Linie, dass sich die Kinder vor und nach dem Sportunterricht gründlich die Hände waschen.

 

Musikunterricht

Da Singen unter dem Gesichtspunkt des Infektionsgeschehens eine erhöhte Gefahr darstellt, soll Singen bis zu den Herbstferien bevorzugt im Freien stattfinden, in geschlossenen Räumen ist dies grundsätzlich verboten.


Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass Ihr Kind keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweist. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist die individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und Ihr Kind darf die Schule nicht betreten!

Unter dem folgenden Link finden Sie ein Schaubild, dass Ihnen eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung Ihres Kindes zu beachten ist:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung

Schulbetrieb ab dem 01.09.2020

Die Clemensschule wird im Prinzip den Schulbetrieb so fortsetzen wie wir ihn nach den Sommerferien gestartet haben. Bestehen bleibt der längere offene Anfang (7.45-8.15 Uhr), Hände waschen zum Schulbeginn und nach den Pausen, Sport im Freien und gleiche Regeln am Vor- und Nachmittag in Bezug auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Fenster und Türen aller Klassenräume werden morgens durch den Hausmeister geöffnet, um eine gute Durchlüftung sicherzustellen. Jede Lehrkraft entscheidet für sich, ob Fenster im Klassenraum zwischendurch gekippt werden. Nach jeder Unterrichtstunde erfolgt aber immer eine Stoßlüftung der Räume.

Neu sind folgende Regelungen:

Für den Sportunterricht nutzen wir bei schlechtem Wetter unsere Aula, da man sie entsprechend gut lüften kann. Die Schüler*innen tragen während der physischen Betätigung aus Sicherheitsgründen keinen Mund-Nasen-Schutz.

Die Pausenzeiten wurden verlängert und finden ab sofort für Stufe 1 und 2 sowie für Stufe 3 und 4 versetzt jeweils 20 min statt. Die 2. Pause findet ebenfalls im Freien auf dem Hof statt.

Eine Mischung innerhalb der Jahrgangsstufe ist erlaubt. Aus diesem Grund findet ab sofort der Religions- und Förderunterricht stufenweise statt.

Wir wünschen uns allen einen weiterhin „Coronafreien“ Schulbetrieb!

Für das Team der Clemensschule,

Angela Langner, Schulleiterin

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